Schulelternbeirat der Ludwig-Börne-Schule Frankfurt

Der Schulelternbeirat (SEB) setzt sich aus den gewählten Klassenernbeirätenund ihren Stellvertretern zusammen. Die Elternbeiräte sind die Verbindung zwischen Elternhaus und Schule, sie geben Informationen in beide Richtungen weiter und vertreten die Interessen der Elternschaft innerhalb der Schule sowie nach außen. Im regelmäßigen und offenen Austausch unterstützt der SEB die Aufgaben der Schule und der Familien in der Bildung und Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler.
Der SEB wählt aus seiner Mitte heraus turnusgemäß alle zwei Jahre einen neuen Vorstand, dem an der Ludwig-Börne-Schule zwei Mitglieder angehören.

Kontakt zum SEB-Vorstand per E-Mail: SEB_Ludwig_Boerne@email.de

Der SEB übt als verfasstes Organ die Mitbestimmungsrechte der Eltern an der Ludwig-Börne-Schule aus. So bedürfen Entscheidungen der Schulkonferenz, mit denen im Zuge der gestärkten Eigenverantwortlichkeit der Schulen das Unterrichtswesen der Schule gestaltet wird, der Zustimmung des Schulelternbeirats. Der SEB versteht sich darüber hinaus – ohne ausdrückliche Festlegung – als ein Gremium, in dem gemeinsam mit dem Schulleiter oder der Schulleiterin und dem Lehrerkollegium alle wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Schule erörtert werden sollen.

Der SEB muss wesentlichen Entscheidungen der Schul- und der Gesamtkonferenz zustimmen. Er hat ferner gewisse Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte (§ 110 Abs. 2 HSchG).

Zu den wesentlichen Aufgaben des Schulelternbeirats gehören:

  • Informations- und Beratungsaufgaben gegenüber den Eltern
  • Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte am Schulgeschehen
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule
  • Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Schulleitung, Lehrkräften, Schülern und Eltern
  • Austausch über aktuelle Themen 

Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Schulelternbeirat formelle Zustimmungs-, Anhörungs- und weitere Mitwirkungsrechte.

  • Die Zustimmung des SEB ist erforderlich bei

Abweichungen von der Stundentafel zur Entwicklung eines schulspezifischen Profils,
der Zusammenfassung von Fächern zu Lernbereichen
Grundsätzen für Umfang und Verteilung von Hausaufgaben und Klassenarbeiten
Verzicht auf Ziffernnoten zur Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens der Schüler
Grundsätzen für die Elternmitarbeit im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen

  • Der SEB hat ein Anhörungsrecht bei

Maßnahmen, die für das Schulleben von Bedeutung sind
der Auswahl von zugelassenen Schulbüchern
der Einrichtung und dem Umfang von freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen
der Durchführung von besonderen Schulveranstaltungen
der Festlegung von schulinternen Grundsätzen für Klassenfahrten und Wandertage
dem Erlass einer Hausordnung zur Regelung des äußeren Schulbetriebs
Regelungen über die Vergabe von Räumen und sonstigen Einrichtungen außerhalb des Unterrichts

  • Der SEB hat darüber hinaus folgende Mitwirkungsrechte

ein Vorschlagsrecht bei zustimmungsbedürftigen und bei anhörungsbedürftigen Maßnahmen
ein Antragsrecht auf eine Entscheidung des staatlichen Schulamtes bei Missachtung seiner Rechte auf Zustimmung und Anhörung
Wahl von Vertretern, aus deren Gesamtheit der Stadtelternbeirat (alle 2 Jahre) gewählt wird
Teilnahme von Beauftragten mit beratender Stimme an den Gesamtkonferenzen
Teilnahme von Beauftragten an den übrigen Lehrerkonferenzen mit Ausnahme der Zeugnis-, Versetzungs- und Personalkonferenzen
Wahl von Elternvertretern aus der gesamten Schulelternschaft in die Schulkonferenz

Der Klassenelternbeirat ist Vertreter der Klassenelternschaft, der alle Eltern von Schülerinnen und Schülern einer Klasse angehören. Aus den Anwesenden des Elternabends der Klasse wählen Eltern einen Klassenelternbeirat und einen Vertreter für zwei Jahre.
Der Klassenelternbeirat ist Ansprechpartner für Lehrer/innen, Eltern und Schüler/innen. Er hat die Funktion eines Vermittlers und soll dafür sorgen, dass alle wesentlichen Vorgänge aus dem Schulalltag mit den Eltern besprochen werden. Auch informiert er die Klasseneltern zeitnah über die wichtigen Themen der SEB-Sitzungen. Bei den SEB-Sitzungen hat der Klassenelternbeirat Sitz und Stimme.
Der Klassenelternbeirat lädt die Klassenelternschaft zumindest einmal pro Schulhalbjahr und darüber hinaus bei Bedarf oder auf Verlangen eines Fünftels der Klassenelternschaft zu einem Elternabend ein und führt dort auch den Vorsitz. An den Klassenelternabenden nimmt der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin teil; die Fachlehrer sollen ebenfalls zumindest einmal an einem Klassenelternabend teilnehmen, damit die Eltern die einzelnen Lehrer kennenlernen können. Die Themen des Klassenelternabends orientieren sich primär an den Bedürfnissen der Klasse. An der Ludwig-Börne-Schule können Termine über die Schulleitung festgelegt werden.

Sie können sich mit Ihren Wünschen und Anregungen oder auch allgemein bei Fragen gerne an den SEB wenden. Am einfachsten geht dies per Email unter SEB_Ludwig_Boerne@email.de

Mit den nachfolgenden Links möchten wir Ihnen helfen, Zugang zu weitergehenden Informationen im Zusammenhang mit Elternarbeit an hessischen Schulen und anderen interessanten Themen zu erhalten. Für einen allgemeinen Überblick über Elternarbeit empfehlen wir z.B. den PDF-Download oder die Bestellung des „Ratgeber für Eltern von Eltern“ auf den Seiten des Landeselternbeirates oder des Kultusministeriums.

Wer die Regeln der Hausordnung verletzt kann gemäß Hessischem Schulgesetz (Schulgesetz – HSchG -) § 82 „Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen“ zur Verantwortung gezogen werden.

Die Hausordnung wurde am 16.06.2011 von der Gesamtkonferenz bestätigt und ist ab sofort gültig.