Brandschutzordnung
Verhalten bei Ausbruch eines Brandes und sonstigen Gefahren
Ruhe bewahren – schnell handeln
Erst melden – dann löschen
1. Alarmierung der Feuerwehr über die Notrufnummer 112 oder den Feuermelder
2. Verhalten bis zum Eintreffen der Feuerwehr
• Mit Ertönen des Hausalarms ist das Schulgebäude sofort geordnet und klassenweise zu räumen. Menschen mit Behinderung sind zu unterstützen. Handeln Sie nicht unüberlegt!
• Der Aufzug darf nicht benutzt werden!
• Schließen Sie die Fenster und ziehen Sie die Tür hinter sich zu. Es wird nicht abgeschlossen! Nehmen Sie das Klassenbuch an sich. Die Lehrkraft verlässt als Letzte den Raum.
• Kontrollieren sie Klassen- und Nebenräume nach verbliebenen Personen. Selbsthilfemaßnahmen dürfen nur unternommen werden, wenn für die Betreffenden keine Gefährdung auftritt.
• Begeben Sie sich an die vorgesehene Sammelstelle im Hof, stellen Sie die Vollzähligkeit der Klasse fest und teilen Sie das Ergebnis der Schulleitung oder der Sicherheitsbeauftragten mit.
• Behindern Sie nicht die Anfahrt und Arbeit der Feuerwehr.
• Ist die Benutzung der Rettungswege bis ins Freie nicht möglich, begeben Sie sich in einen Raum, der vom Gefahrenschwerpunkt möglichst weit entfernt liegt und der sich für Rettungsmaßnahmen der Feuerwehr geeignet ist. Schließen Sie Fenster und Türen! Machen Sie sich bemerkbar!
