Schulordnung

Unsere Schule ist ein Ort gemeinsamen Lernens und Arbeitens. Jede Schülerin und jeder Schüler sollte die Möglichkeit haben, ungestört zu lernen und jede Lehrerin und jeder Lehrer die Möglichkeit, ungestört zu unterrichten.
Wir begegnen uns freundlich und mit gegenseitigem Respekt. Wir nehmen Rücksicht auf andere und verzichten auf jede Form der Gewalt. Konflikte werden durch Gespräche gelöst. Wir achten das Eigentum anderer sowie die schulischen Einrichtungen und behandeln sie mit Sorgfalt.

  1. Im Umgang mit Schülern und allen an der Schule tätigen Personen sind wir höflich und rücksichtsvoll. Wir verhalten uns so, dass Andere nicht gefährdet werden.
  2. Wir tragen alle dazu bei, dass unser neues Schulhaus und das Außengelände ordentlich und sauber bleiben. Mit Schuleigentum gehen wir sorgsam um.
  3. Wir rennen nicht im Schulhaus.
  4. Entsprechend Nichtraucherschutzgesetz und Jugendschutzgesetz sind Rauchen und Alkoholgenuss im Schulgebäude und im gesamten Außengelände grundsätzlich untersagt.
    Besitz, Handel und Genuss von Rauschmitteln sind strikt verboten.
  5. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (Messer u.a.) ist verboten.
  6. Wir kleiden uns angemessen.
  7. Wir grenzen einander nicht aus, auch nicht mit Sprache.
  1. Alle Schüler bereiten sich bestmöglich auf den Unterricht vor und bringen alle benötigten Arbeitsmittel mit.
  2. Nach dem Lichtzeichen bzw. dem Raumwechsel nehmen die Schüler im Unterrichtsraum ihren Platz entsprechend der vom Klassenleiter bzw. Fachlehrer festgelegten Sitzordnung ein und legen die Arbeitsmittel bereit, so dass ein pünktlicher Unterrichtsbeginn möglich ist.
  3. Während der Unterrichtsstunden muss die Ruhe im gesamten Schulhaus gewährleistet sein. Deshalb ist es nicht gestattet, ohne Auftrag im Schulhaus herumzulaufen.
  4. Wir kommen pünktlich zum Unterricht.
  5. Alle Schüler beteiligen sich aktiv am Unterrichtsgeschehen. Bewusste Störungen sind zu unterlassen.
  6. Versäumter Unterrichtsstoff muss selbstständig nachgeholt werden.
  7. Auf dem Schulgelände ist das Handy abzuschalten.
    ( Lautlosfunktion ist nicht erlaubt ) und einzustecken.
    – Bei Verstoß wird das Handy eingezogen und erst den Eltern wieder ausgehändigt.
    – Die Lehrerinnen und Lehrer haften nicht für abgegebene Handys.
    – Sollten sich Gewaltvideos auf dem Handy eines Mitschülers/in befinden, ist es einer – Vertrauensperson ( z.B. Klassenlehrer/in, Vertrauenslehrer/in ) zu melden. Der Übermittler muss anonym bleiben.
    – Hat ein Lehrer/in den Verdacht, dass ein Schüler/in im Besitz von Gewaltvideos ist, wird das Handy eingezogen und an die Schulleitung weitergegeben, die alle weiteren Schritte einleitet.
  8. Essen und Kaugummikauen sind während der Unterrichtsstunden nicht erlaubt.
  9. Kaugummikauen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
  1. Der Raumwechsel erfolgt ohne Verzögerungen.
  2. Die große Pause dient zur Erholung auf dem Schulhof.
  3. Auf dem Schulgelände ist das Werfen jeglicher Gegenstände im Interesse der Gesundheit aller nicht erlaubt.
  4. In der Regenpause, bleiben die Schüler entweder im jeweiligen Klassenraum oder im Schulgebäude. Auf den Fluren und Treppen ist alles zu unterlassen, was Andere gefährden kann.
  1. Schüler, die sich während der Unterrichtszeit krank fühlen, wenden sich an den jeweiligen Klassenlehrer und melden sich im Sekretariat.
  2. Fehlende Schüler sind von den Erziehungsberechtigten am ersten Tag telefonisch zu entschuldigen.
    Bei Erkrankungen ist der Schule spätestens am dritten Tag eine schriftliche Entschuldigung abzugeben.
    Die Schule ist berechtigt, die Vorlage eines ärztlichen Attestes zu verlangen.
  1. Schulfremde Personen haben keinen Zutritt zum Schulgelände.
  2. Besucher melden sich bitte im Sekretariat.
  3. Schüler dürfen ohne vorherige Genehmigung der Schulleitung keine fremden Personen in die Schule einladen oder mitbringen.
  4. Die Schüler informieren sich täglich am Vertretungsplan.
  5. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Ihre pflegliche Benutzung erfolgt während der Pause.
  6. Das Mitbringen von Fahrrädern geschieht auf eigene Verantwortung. Für Schäden bzw. Verlust übernimmt die Schule keine Haftung. Das Fahrradfahren im Schulgelände ist nicht gestattet.
  7. Das Verlassen des Schulgeländes ist den Schülern während der Unterrichtszeit nicht gestattet.
  8. Bei mutwilligen Beschädigungen und Zerstörungen von Schuleigentum haftet der Verursacher bzw. die Erziehungsberechtigten.

Wer die Regeln der Hausordnung verletzt kann gemäß Hessischem Schulgesetz (Schulgesetz – HSchG -) § 82 „Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen“ zur Verantwortung gezogen werden.

Die Hausordnung wurde am 16.06.2011 von der Gesamtkonferenz bestätigt und ist ab sofort gültig.